SCHUTZKONZEPT COVID 19 ab dem 6. Juni 2020

SCHUTZKONZEPT COVID 19

ab dem 6. Juni 2020

 

Die vorliegenden Schutzmaßnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Covid-19.

Diese Grundsätze sind:

  1. Einhaltung der Hygieneregeln und den Vorgaben zum Verhalten des BAG.
  2. Social-Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10m2 pro Person; kein Körperkontakt)
  3. Maximale Gruppengrösse von 30 Personen in den Turnhallen der Gemeinde Walchwil.
  4. Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Die Liste liegt auf und wird von der Leiterin geführt. Bei den Kindern und Jugendlichen wird die J+S Liste geführt.
  5. Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.
  6. Die Sportstunden werden möglichst ohne Material durchgeführt.
  7. Die Garderoben können wieder benutzt werden.
  8. Die Leiterin oder ein Mitglied des Vorstandes kontrolliert das Einhalten der Vorgaben insbesondere das Einhalten der maximalen Personenzahl.
SCHUTZKONZEPT COVID 19 ab dem 6. Juni 2020