SCHUTZKONZEPT COVID 19
ab dem 6. Juni 2020
Die vorliegenden Schutzmaßnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Covid-19.
Diese Grundsätze sind:
- Einhaltung der Hygieneregeln und den Vorgaben zum Verhalten des BAG.
- Social-Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10m2 pro Person; kein Körperkontakt)
- Maximale Gruppengrösse von 30 Personen in den Turnhallen der Gemeinde Walchwil.
- Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Die Liste liegt auf und wird von der Leiterin geführt. Bei den Kindern und Jugendlichen wird die J+S Liste geführt.
- Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.
- Die Sportstunden werden möglichst ohne Material durchgeführt.
- Die Garderoben können wieder benutzt werden.
- Die Leiterin oder ein Mitglied des Vorstandes kontrolliert das Einhalten der Vorgaben insbesondere das Einhalten der maximalen Personenzahl.
SCHUTZKONZEPT COVID 19 ab dem 6. Juni 2020